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TBR im Wandel
Ein Kommentar von Paul Hauff, Bad Nauheim, März 2008
Über 75 Jahre waren die LAWs of Duplikate Bridge ( TBR) - das Grundgesetz
der Bridgewelt- im
wesentlichen unverändert gültig; ein Zeichen der Qualität
dieses Gesetzeswerkes in einer Welt,
die sich völlig verändert hat.
Im Vorwort zur neuen Fassung wird festgestellt, dass sich Turnierbridge
aus der frühen Form
weiterentwickelt hat und dies auch weiterhin
tun wird. Die World Bridge Federation (WBF)
betrachtet es als ihre Pflicht, diese Gesetze regelmässig zu überholen.
Die Bridgeclubs dürfen also mit Anerkennung rechnen, wenn sie
zur Weiterentwicklung beitragen.
Die LAWS bestehen eigentlich als zwei Teilen :
1) den Organisations-Regeln für Turniere, an dem ja viele Menschen
teilnehmen; und
2) den Regeln des Spieles an sich, die auch für das Privatspiel
an einen Tisch zuhause gültig sein können.
International inthronisiert sich der WBF nun als alleiniger
und oberster Gesetzgeber.
Dies war bisher anders, diese Kompetenz lag bei den “Sponsoring units”,
den tatsächlichen Machern
und Bezahlern eines Turniers.
In Deutschland hatte sich der DBV die Position als oberste Instanz
bereits verschafft - kleiner
Übersetzungsfehler in den TBR 1997 ?? - und muss sich nun unterordnen.
Nach der neuen Regelung hat ein Turnierveranstalter -also jeder Club
- alle Hoheitsrechte,
wobei er sich an die Laws (TBR2007) halten muss. Das reicht von der
Beschaffung des Spiellokals,
Beschaffung der technischen Einrichtungen, Festlegung der Laufordnung
und Bietbedingungen , bis
hin zu den Methoden der Siegerermittlung. Dazu gehört
auch die Benennung eines Turnierdirektors
und die Bekanntmachung, nach welchen zusätzlichen Regeln gespielt
wird.
Zu hoffen ist, dass der DBV hierzu mehrere Empfehlungen entwickelt.
Mit den 2007LAWS endet auch die mehrjährige Periode der diktatorischen
Verfassung
des deutschen Bridge-Verbandes, in der alles und jedes bis ins
Detail geregelt war.
Wie in anderen Diktaturen kam es zu Fehlleistungen.
Nur eine DBV-bestimmte Denkweise war richtig.
Beispiele:
* Forum,Forum über alles ? Weltweit gibt es aber mehrere grosse
Systeme.
*Anstatt das Wissen für die Leitung eines Turniers über das
Vereinsblatt BM zu verbreiten, musste
man ein DBV Studium absolvieren, mit Prüfung und Aufnahmen
in einen bevorrechtigten Kreis.
Kritik: Jedermann sollte berechtigt sein, Turniere zu veranstalten,
insbesondere wenn Bridge
in privaten Zirkeln wachsen soll.
*Bietsysteme und Konventionen waren nicht frei - wer abweichen wollte
musste Erlaubnis
von “grossen Bruder” einholen. Wie sollten sich da neue Formen entwickeln.
*Sogar die Bestimmung des Siegers wurde durch ein Genehmigungsverfahren
(Avalierung) für
Computerprogramme zu einer Fehlleistung: durch die vorgeschriebene
aber unnötige Verwendung
einer Formel - und veraltete Programmieransätze. Die Reihenfolge
in der Siegerliste stimmt meist nicht.
*Auch gab es Fehlleistungen durch Unterlassen. Die Ausschaltung des
Kartenzufalls wurde durch
die Bevorzugung von gescrambelte Laufordnungen vernachlässigt,
und die Ergebnisse der grossen
deutschen Turniere unterlagen - soweit nicht Team4 gespielt wurde -
eben diesem Kartenzufall.
Durch eine neue Definition der Aufgaben des Verbandes wird dessen
Arbeitsumfang nicht
geringer sondern eher grösser.
Die Abhaltung von nationalen Turnieren, die Durchführung von Liga-Turnieren
und die Betreuung
nebst Beratung der deutschen Bridgeclubs sind wesentliche Aufgaben.
Weitere wichtige Aufgaben sind die Entwicklung von verbesserten Spielformen,
in denen der
Kartenzufall ausgeschaltet ist, - eine der Möglichkeiten, um Bridge
eine breitere Basis zu geben.
Der DBV muss sich aber auch um grundlegende Veränderungen der Substanz
- also der Spielregeln -
bemühen, durch die Bridge mehr akzeptiert und gespielt wird. Ein
wesentlicher Geburtsfehler ist die
Bestimmung, dem Gegner Informationen über die eigenen Karten zu
geben. Dies kennt kein
anderes Kartenspiel in der Welt.
Die Schaffung von Diskussionforen, in die Interessierte ihre Beiträge
selbst hochladen
koennen (Beispiel Wikipedia) wäre nützich, und die
unkommentierte Veröffentlichung im BM
sollte selbstverständlich sein.
Zu einem neuen Konzept gehören auch Vorstellungen über
Kosten , Einnahmemöglichkeiten und die Verwendung der Mittel.
Es ergeben sich durch die Neuregelung viele Fragen, die im Rahmen dieser
Notiz aus Platzgründen
nicht behandelt werden können. Diese und andere Themen finden
Sie ausdruckbar unter
www.bridgeassistant.com, Teil info.
Auch werden per email weitere Kommentare folgen.
Ihre Meinung ?
Emails unter hauffhj@aol.com sind willkommen
Dies ist ein Kommentar von Paul Hauff, Bad Nauheim,
März 2008.
impressum
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Unsortierte Gedanken von Paul Hauff
März 2008
Ein Club ist von der Existenz eines Verbandes nicht abhängig,
seine Mitglieder wollen
Bridge spielen und keine Regeln diskutieren. Diese müssen so
beschaffen sein, dass sie
auch ohne schriftliche Unterlagen verständlich sind.
Ein Clubspieler ist an nationalen Ereignissen -trotz aller beschwörenden
Kommentare -
nicht interessiert. Wenn er daran teilnehmen will, ist er
bereit zu bezahlen, in gleicher Weise,
wie er Tischgeld für sein wöchentliches Turnier bezahlt.
Wenn ein Clubspieler auch weiterhin einen Beitrag an den DBV zahlen
soll, dann muss er
wissen was er dafür erhält.
Unser schönes Bridgespiel ist Gegenstand bzw. Basis des
Gelderwerbs für eine beträchtliche
Anzahl von Personen. Dies ist natürlich und durchaus legitim,
denn der Vorteil liegt meist
auf beiden Seiten. Abzulehnen ist aber, dass formale Regelungen
der “Geldschöpfung” dienen.
Wenn die Teilnehmer einer “Reiseveranstaltung” über ihren Club
den DBV bezahlt haben,
weshalb muss dann der Reiseveranstalter “Gebühren” an den DBV
abführen hat ?
Sind Clubpunkte ein Vorteil ? Man kann sie nicht essen,
kaufen oder verkaufen,
sie verschaffen auch keinen Zugang zu bestimmten Turnieren.
Sie dienen der Selbstbestätigung und der Eitelkeit, und für
den DBV sind sie die “Leimrute”
zur Geldbeschaffung.
Mit einem modernen Computerprogramm kann jeder Club sich eine eigene
“Clubpunktliste”
erstellen ( z.B. 3P im ersten Drittel; 2P im zweiten,und 1 P im
letzten Drittel). Der Club kann
dann Meisterzertifikate vergeben, oder Zetrtifikate für besondere
Turniere.
An einer Langfrist-Übersicht sind Spieler durchaus interessiert,
und sie kann auch als Hilfe
für Auf- undAbstieg dienen.
Die nationalen Turniere müssen mehr als kostendeckend sein
Ende
web_b3d.html
Auswirkungen der neuen Bridgegesetze
Leitsatz: Alle Bridgespieler unterliegen den weltweit gültigem
Bridgesetz (Law).
Ein Turnierveranstalter hat alle Hoheitsrechte.
Kommentar von Paul Hauff, Bad Nauheim / www.bridgeassistant.com vom 20.02.08
Mit den 2007 Laws of Duplicate Bridge hat der Weltbridgeverband (WBV)
die Bridgeregeln
neu formuliert und Bestimmungen über die Organisation und Regulierungen
erlassen.
Oberste Instanz ist die “Regulating Authority”. Dies sind jeweils für
ihren räumlichen Bereich
die WBF, die zonalen Organisationen und
die jeweilige nationale Organisation: für Deutschland also der
DBV.
Der DBV kann seine Rechte delegieren oder übertragen , und
zwar an einen
Turnier-Organisator (Tournament Organiser). Dieser unterliegt
dem LAW und den
Anforderungen des DBV und ist für die Arrangierung und Gestaltung
eines Turnieres
oder Durchgangs verantwortlich. Dies sind in Deutschland also vor allem
Bridgeclubs.
Die Rechte des Turnierorganisators sind im Detail beschrieben und ausserordentlich
weitgehend.
Sie umfassen Regelungen, die bisher dem DBV zustanden., z.B.
für Bieten und und Abspiel
(establish conditions for bidding and play) oder für die
Ermittlung der Gewinner (determination
of winners).
Der Turnierorganisator kann sogar zusätzliche Regelungen treffen,
die aber nicht im
Widerspruch zu den LAWS stehen dürfen.
Da der DBV oder die Landesverbände die erforderlichen Massnahmen
für die
Turnierdurchführung in einem beliebigen Club de facto nicht trifft
( z.B, Terminfestlegung,
Raummiete ), ergibt sich zwangsläufig, dass ein Bridgeclub Turnier-Veranstalter
ist
wenn er ein Turnier durchführt.
Die dem Club zustehenden Rechte kann der DBV dem Club nicht
entziehen, er kann
diese auch nicht durch eine Regelung (Turnierordnung) beschränken.
Wohl aber kann
der DBV den Clubs Pflichten (duties) auferlegen, diese dürfen
aber nicht die Rechte eines
Clubs beschränken.
Aus dem 2007 Law of Duplicate Bridge ergibt sich, dass die deutsche
Turnierordnung in
der bestehenden Form (1.1.08) überarbeitet werden muss,
da sie mit dem Law
nicht übereinstimmt. Der DBV kann zwar Empfehlungen aussprechen,
aber er ist in der Substanz
des Bridgespiels nicht mehr Gesetzgeber.
Gewissermassen als Nebeneffekt ergibt sich die
Erkennnis, dass in den letzten 10 Jahren
die Siegerlisten in Matchpunktturnieren verfälscht
worden sind.
Die Verwendung und die Akzeptanz von internationalen Bridgeregeln spielt
sich vor dem
Hintergrund von nationalen Gesetzen ab. Hier werden auch die Beziehungen
zwischen
Dritten und den Turnierveranstaltern berührt ( z. B. die Miete
eines Raumes).
Die nachstehenden Regelungen entsprechen nicht
mehr den neuen Bridgegestzten 2007
Laws of Duplcate Bridge); unvollständige
Aufzählung.
Die nachstehenden Regelungen machten Bridge zu einem Elitesport und
verhindern seine
Verbreitung. Diese genannten Sachverhalte sine ein gutes
Beispiel dafür, warum die
Gestaltungsfreiheit eines Bridgeclubs nicht durch totalitäre Regelungen
behindert werden darf.
Nach dem neuen LAW80/b/2e ist es Sache des Clubs (als Tournament Organiser)
die
Bedingungen für Bieten und Spiel festzulegen.
Dies betrifft §16 der TO und den gesammten Anhang B, also die
festlegung der zulässigen
Systeme und Konventionen (ZsuK), sowie alertieren und Auskünfte.
Dies ist in der Praxis wohl die weitgehendste Änderung der bisherigen
Festlegungen.
So zweckmässig zukünftige Empfehlungen durch den DBV in dieser
Sache sein mögen,
so ist doch nicht zu leugnen, dass die derzeitigen Regelungen
jede Entwicklung auf diesem
Sektor im Keim erstickten.
Detaillierte klein-klein Bestimmungen haben wesentlich gössere
Systeme zu Fall
gebracht (DDR!), geben Anlass zur Geschäftemacherei und unterstützen
so mache Profilneurose.
Die Bemerkung des DBV „Clubspieler und Anfänger sollen vor Systemen
und Konventionen
geschützt werden, gegen die sie sich nicht wehren können“
beleidigt die Intelligenz der
Bridgespieler und ist inhaltlich nicht haltbar. Es gibt kein nachweibar
bestes Bietsystem
und die Bestimmungen des Law 17 bis 20 sind durchaus ausreichend, um
Bridge zu spielen.
Folgende Detailbestimmungen müssen überholt werden:
Nach dem neuen LAW40/b/2a ist es Sache des Clubs als „tournament Organiser,
Konventionskarten vorzuschreiben (oder nicht!). TO § 40 muss dementsprechend
angepasst werden.
Die Materpunktordnung § 9 schreibt eine bestimte Tischzahl für
Turniere vor und MPO § 23
schreibt die Anzahl der möglichen Tuniere fest. Mit dieser Bestimmung
wird der Bridgesport
in ein Korsett geschnürt, welches den Interessen eines Clubs durchaus
wiedersprechen kann.
Was spricht dagegen, z.B.. ein Abendturnier zu veranstalten, welches
nicht länger als
zwei Stunden dauert, oder dass mit zwei Gruppen gespielt wird
mit zeitlich unterschiedlicher Dauer.?
Nach dem neuen Law80B2a bestimmen die Clubs ihren „Director“ /Turnierleiter.
Die in der TO 2004 in § 9 vorgesehene Monopolisierung des Turnierleiterwesens
ist daher unzulässig.
Gleiches gilt für folgende Bestimmung :In der Masterpunktordnung
§8/4 heisst es: eine CP
Zuteilung kann grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn das Turnier
durch einen hierfür qualifizierten
Turnierleiter geleitet wird.
Gleiches gilt für MPO §8/6 „eine CP Zuteilung bei Reiseveranstaltungen
darf nur durch vom DBV
anerkannte Reiseveranstalter erfolgen.
Scoring Methoden und Rechenvorschriften
Der WBF hat in LAW7 8A bis C die Rechenvorschriften für Scoring
Methoden und die
Bestimmung des Siegers festgelegt. Detailfestlegungen hierzu obliegen
nach LAW/78D
dem Club als Tournament Organiser. Beispiele: MP gegen Durchschnitt,
Siegpunktrechnungen.
Jede durch den DBV erfolgende Festlegung unterläuft
diese Regelung.
Validierung von Scoring Programmen
In der Masterpunktordnung §8/4 heisst es. Eine CP Zuteilung kann
grundsätzlich nur dann erfolgen,
wenn bei Paartunierauswertung mit Computer ein durch den DBV
validiertes Programm benutzt wird.
Tatsächlich hat der DBV seit 2000 ein Rechenverfahren vorgeschrieben,
welches die Reihenfolge in
der Siegerliste verfälscht. (Siehe hierzu Schreiben Hauff
an den DBV vom 3.1.08 und Folgeschriftwechsel).
Da Scoring Programme der allgemeinen technischen Entwicklung
ständig angepasst werden müssen,
wird jedwede DBV Instanz überfordert. Sinnvoller ist es,
den Clubleitern über die Webseite und
das BM Anleitungen zu geben, wie man korrektes Rechnen erkennen kann.
Beispiel Sitztischregelung , TO §28(4)
Hiernach ist Grundlage für die Auf- oder Abwertung der Schnitt
aus allen erspielten Scores.
Diese Regelung wiederspricht den Bestimmungen des LAW 12. Da dem Sachverhalt
„Fehlen eines Paares“ kein schuldhaftes Verhalten zugrunde liegt, und
nicht vorhersehbar ist,
wie das Ergebnis lauten würde wenn das betroffenen Board tatsächlich
gespielt worden wäre,
ist eine 50/50 Bewertung angemessen.
Die Beurteilung des Sachverhaltes obliegt dem Club (Turnier-Organisator.)
Schlussbemerkung
Es wird darauf hingewiesen, dass die 2007 Laws of Duplikate Bridge
nur im englischen Wortlaut
eindeutig interpretiert werden können. Die WBF hat das Copyright
als Übersetzung frei zur Verfügung gestellt.
Die obigen Ausführungen sind eine Interpretation des Verfassers,
Paul Hauff, Bad Nauheim
Paul Hauff,
19.02.08
ende
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