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Auswirkungen der neuen Bridgegesetze  hier klicken

TBR im Wandel
Ein Kommentar von Paul Hauff,  Bad Nauheim,  März 2008

Über 75 Jahre waren die LAWs of Duplikate Bridge ( TBR) - das Grundgesetz der Bridgewelt- im
wesentlichen unverändert gültig; ein Zeichen der Qualität dieses Gesetzeswerkes in einer Welt,
die sich völlig verändert hat.
Im Vorwort zur neuen Fassung wird festgestellt, dass sich Turnierbridge aus der frühen Form
weiterentwickelt hat  und dies  auch    weiterhin tun wird. Die World Bridge Federation (WBF)
betrachtet es als ihre Pflicht, diese Gesetze regelmässig zu überholen.
Die Bridgeclubs dürfen also mit Anerkennung rechnen, wenn sie zur Weiterentwicklung beitragen.

Die LAWS bestehen eigentlich als zwei Teilen :
1) den Organisations-Regeln für Turniere, an dem ja viele Menschen teilnehmen;  und
2) den Regeln des Spieles an sich,  die auch für das Privatspiel an einen Tisch zuhause gültig sein können.

International inthronisiert sich der WBF  nun  als alleiniger und oberster Gesetzgeber.
Dies war bisher anders, diese Kompetenz lag bei den “Sponsoring units”, den tatsächlichen Machern
und Bezahlern  eines  Turniers.
In Deutschland hatte sich der DBV die Position als oberste Instanz bereits verschafft - kleiner
Übersetzungsfehler in den TBR 1997 ?? - und muss sich nun unterordnen.

Nach der neuen Regelung hat ein Turnierveranstalter -also jeder Club - alle Hoheitsrechte,
wobei er sich an die Laws (TBR2007) halten muss. Das reicht von der Beschaffung des Spiellokals,
Beschaffung der technischen Einrichtungen, Festlegung der Laufordnung und Bietbedingungen , bis
hin zu den Methoden der Siegerermittlung.  Dazu gehört  auch die Benennung eines Turnierdirektors
und die Bekanntmachung, nach welchen zusätzlichen Regeln gespielt wird.

Zu hoffen ist, dass der DBV hierzu mehrere Empfehlungen entwickelt.

Mit den 2007LAWS endet auch die mehrjährige Periode der diktatorischen Verfassung
des  deutschen Bridge-Verbandes, in der alles und jedes bis ins Detail geregelt war.
Wie in anderen Diktaturen kam es zu Fehlleistungen.  Nur eine DBV-bestimmte Denkweise  war richtig.
Beispiele:
* Forum,Forum über alles ? Weltweit gibt es aber mehrere grosse Systeme.

*Anstatt das Wissen für die Leitung eines Turniers über das Vereinsblatt BM zu verbreiten, musste
man ein DBV Studium absolvieren, mit Prüfung und Aufnahmen  in einen bevorrechtigten Kreis.
Kritik: Jedermann sollte berechtigt sein, Turniere zu veranstalten, insbesondere wenn Bridge
in privaten Zirkeln wachsen soll.

*Bietsysteme und Konventionen waren nicht frei - wer abweichen wollte musste Erlaubnis
von “grossen Bruder” einholen. Wie sollten sich da neue Formen entwickeln.

*Sogar die Bestimmung des Siegers wurde durch ein Genehmigungsverfahren (Avalierung) für
Computerprogramme zu einer Fehlleistung: durch die vorgeschriebene aber unnötige Verwendung
einer Formel - und veraltete Programmieransätze. Die Reihenfolge in der Siegerliste stimmt meist nicht.

*Auch gab es Fehlleistungen durch Unterlassen. Die Ausschaltung des Kartenzufalls wurde durch
die Bevorzugung von gescrambelte Laufordnungen vernachlässigt, und die Ergebnisse der grossen
deutschen Turniere unterlagen - soweit nicht Team4 gespielt wurde - eben diesem Kartenzufall.

Durch eine neue Definition der Aufgaben des Verbandes wird dessen  Arbeitsumfang nicht
geringer sondern eher grösser.
Die Abhaltung von nationalen Turnieren, die Durchführung von Liga-Turnieren und die Betreuung
nebst Beratung der deutschen Bridgeclubs sind wesentliche  Aufgaben.
Weitere wichtige Aufgaben sind die Entwicklung von verbesserten Spielformen, in denen der
Kartenzufall ausgeschaltet ist, - eine der Möglichkeiten, um Bridge eine breitere Basis zu geben.

Der DBV muss sich aber auch um grundlegende Veränderungen der Substanz - also der Spielregeln -
bemühen, durch die Bridge mehr akzeptiert und gespielt wird. Ein wesentlicher Geburtsfehler ist die
Bestimmung, dem Gegner Informationen über die eigenen Karten zu geben. Dies kennt kein
anderes Kartenspiel in der Welt.

Die Schaffung von Diskussionforen, in die Interessierte ihre Beiträge selbst hochladen
koennen (Beispiel Wikipedia)  wäre nützich, und die unkommentierte Veröffentlichung im BM
sollte selbstverständlich sein.

Zu einem neuen Konzept gehören auch  Vorstellungen über
Kosten , Einnahmemöglichkeiten und die Verwendung der Mittel.
 

Es ergeben sich durch die Neuregelung viele Fragen, die im Rahmen dieser Notiz aus Platzgründen
nicht behandelt werden können. Diese und andere Themen finden Sie ausdruckbar unter
www.bridgeassistant.com, Teil info.
Auch werden per email weitere Kommentare folgen.
Ihre Meinung ?
Emails unter hauffhj@aol.com sind willkommen

Dies ist ein Kommentar von Paul Hauff, Bad Nauheim, März 2008.
impressum
 

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Unsortierte Gedanken von Paul Hauff
März 2008
Ein Club ist von der Existenz eines Verbandes nicht abhängig, seine Mitglieder wollen
Bridge spielen und keine Regeln diskutieren. Diese müssen so beschaffen sein, dass sie
auch ohne schriftliche Unterlagen verständlich sind.

Ein Clubspieler ist an nationalen Ereignissen -trotz aller beschwörenden Kommentare -
nicht interessiert. Wenn er daran teilnehmen will,  ist er bereit zu bezahlen, in gleicher Weise,
wie er Tischgeld für sein wöchentliches Turnier bezahlt.
Wenn ein Clubspieler auch weiterhin einen Beitrag an den DBV zahlen soll, dann muss er
wissen was er dafür erhält.

Unser schönes Bridgespiel ist  Gegenstand bzw. Basis des Gelderwerbs für eine beträchtliche
Anzahl von Personen. Dies ist natürlich und durchaus legitim, denn der Vorteil liegt meist
auf beiden Seiten. Abzulehnen ist aber, dass  formale Regelungen der “Geldschöpfung” dienen.
Wenn die Teilnehmer einer “Reiseveranstaltung” über ihren Club den DBV bezahlt haben,
weshalb muss dann der Reiseveranstalter “Gebühren” an den DBV abführen hat ?

Sind Clubpunkte ein Vorteil ?   Man kann sie nicht essen, kaufen oder verkaufen,
sie verschaffen auch keinen Zugang zu bestimmten Turnieren.
Sie dienen der Selbstbestätigung und der Eitelkeit, und für den DBV sind sie die “Leimrute”
zur Geldbeschaffung.
Mit einem modernen Computerprogramm kann jeder Club sich eine eigene “Clubpunktliste”
erstellen ( z.B. 3P im ersten Drittel; 2P im zweiten,und 1 P im letzten Drittel). Der Club kann
dann Meisterzertifikate vergeben, oder Zetrtifikate für besondere Turniere.
An einer Langfrist-Übersicht sind Spieler durchaus interessiert, und sie kann auch als Hilfe
für Auf- undAbstieg  dienen.

Die nationalen Turniere müssen mehr als kostendeckend sein

Ende
web_b3d.html

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Auswirkungen der neuen Bridgegesetze
 
Leitsatz: Alle Bridgespieler unterliegen den weltweit gültigem Bridgesetz (Law).
Ein Turnierveranstalter hat alle Hoheitsrechte.

Kommentar von Paul Hauff, Bad Nauheim / www.bridgeassistant.com vom 20.02.08

Mit den 2007 Laws of Duplicate Bridge hat der Weltbridgeverband (WBV)  die Bridgeregeln
neu formuliert und Bestimmungen über die Organisation und Regulierungen erlassen.
Oberste Instanz ist die “Regulating Authority”. Dies sind jeweils für ihren räumlichen Bereich
die WBF, die zonalen Organisationen und
die jeweilige nationale Organisation: für Deutschland also der DBV.

Der DBV kann seine Rechte delegieren  oder übertragen , und zwar an  einen
Turnier-Organisator (Tournament Organiser). Dieser unterliegt  dem LAW und den
Anforderungen des DBV  und ist für die Arrangierung und Gestaltung eines Turnieres
oder Durchgangs verantwortlich. Dies sind in Deutschland also vor allem Bridgeclubs.

Die Rechte des Turnierorganisators sind im Detail beschrieben und ausserordentlich weitgehend.
Sie umfassen  Regelungen, die bisher dem DBV zustanden., z.B. für Bieten und  und Abspiel
(establish conditions  for bidding and play) oder für die Ermittlung der Gewinner (determination
of winners).
Der Turnierorganisator kann sogar zusätzliche Regelungen treffen, die aber nicht im
Widerspruch zu den LAWS stehen dürfen.

Da der DBV oder die Landesverbände die erforderlichen Massnahmen für die
Turnierdurchführung in einem beliebigen Club de facto nicht trifft ( z.B, Terminfestlegung,
Raummiete ), ergibt sich zwangsläufig, dass ein Bridgeclub Turnier-Veranstalter ist
wenn er ein Turnier durchführt.
Die dem Club zustehenden  Rechte  kann der DBV dem Club nicht entziehen, er kann
diese auch nicht durch eine Regelung (Turnierordnung) beschränken. Wohl aber kann
der DBV den Clubs Pflichten (duties) auferlegen, diese dürfen aber nicht die Rechte eines
Clubs beschränken.

Aus dem 2007 Law of Duplicate Bridge ergibt sich, dass die deutsche  Turnierordnung in
der bestehenden Form (1.1.08)  überarbeitet werden muss, da sie mit dem Law
nicht übereinstimmt. Der DBV kann zwar Empfehlungen aussprechen, aber er ist in der Substanz
des Bridgespiels nicht mehr Gesetzgeber.
Gewissermassen als Nebeneffekt ergibt sich die Erkennnis, dass in den letzten 10 Jahren
die Siegerlisten in Matchpunktturnieren verfälscht worden sind.

Die Verwendung und die Akzeptanz von internationalen Bridgeregeln spielt sich vor dem
Hintergrund von nationalen Gesetzen ab. Hier werden auch die Beziehungen zwischen
Dritten und den Turnierveranstaltern berührt ( z. B. die Miete eines Raumes).
 

 
Die nachstehenden Regelungen entsprechen nicht mehr den neuen Bridgegestzten 2007
 Laws of Duplcate Bridge); unvollständige Aufzählung.

Die nachstehenden Regelungen machten Bridge zu einem Elitesport und verhindern seine
Verbreitung. Diese genannten  Sachverhalte sine  ein gutes Beispiel dafür, warum die
Gestaltungsfreiheit eines Bridgeclubs nicht durch totalitäre Regelungen behindert werden darf.
 

Nach dem neuen LAW80/b/2e ist es Sache des Clubs (als Tournament Organiser) die
Bedingungen für Bieten und Spiel festzulegen.
Dies betrifft §16 der TO und den gesammten Anhang B, also die festlegung der zulässigen
Systeme und Konventionen (ZsuK), sowie alertieren und Auskünfte.
Dies ist in der Praxis wohl die weitgehendste Änderung der bisherigen Festlegungen.
So zweckmässig zukünftige Empfehlungen durch den DBV in dieser Sache sein mögen,
so ist doch nicht zu leugnen, dass die derzeitigen  Regelungen jede Entwicklung auf diesem
Sektor im Keim erstickten.
Detaillierte klein-klein Bestimmungen haben wesentlich gössere Systeme zu Fall
gebracht (DDR!), geben Anlass zur Geschäftemacherei und unterstützen  so mache Profilneurose.
Die Bemerkung des DBV „Clubspieler und Anfänger sollen vor Systemen und Konventionen
geschützt werden, gegen die sie sich nicht wehren können“  beleidigt die Intelligenz der
Bridgespieler und ist inhaltlich nicht haltbar. Es gibt kein nachweibar bestes Bietsystem
und die Bestimmungen des Law 17 bis 20 sind durchaus ausreichend, um Bridge zu spielen.

Folgende Detailbestimmungen müssen überholt werden:
Nach dem neuen LAW40/b/2a ist es Sache des Clubs als „tournament Organiser,
Konventionskarten vorzuschreiben (oder nicht!). TO § 40 muss dementsprechend
angepasst werden.

Die Materpunktordnung § 9 schreibt eine bestimte Tischzahl für Turniere vor und  MPO § 23
schreibt die Anzahl der möglichen Tuniere fest. Mit dieser Bestimmung wird der Bridgesport
in ein Korsett geschnürt, welches den Interessen eines Clubs durchaus wiedersprechen kann.
Was spricht dagegen, z.B.. ein Abendturnier zu veranstalten, welches nicht länger als
zwei Stunden dauert, oder dass mit zwei Gruppen gespielt wird  mit zeitlich unterschiedlicher Dauer.?

Nach dem neuen Law80B2a bestimmen die Clubs ihren „Director“ /Turnierleiter.
Die in der TO 2004 in § 9 vorgesehene Monopolisierung des Turnierleiterwesens ist  daher unzulässig.
Gleiches gilt für  folgende Bestimmung :In der Masterpunktordnung §8/4 heisst es: eine CP
Zuteilung kann grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn das Turnier durch einen hierfür qualifizierten
Turnierleiter geleitet wird.
Gleiches gilt für MPO §8/6 „eine CP Zuteilung bei Reiseveranstaltungen darf nur durch vom DBV
anerkannte Reiseveranstalter erfolgen.

Scoring Methoden und Rechenvorschriften
Der WBF hat in LAW7 8A bis C die Rechenvorschriften für Scoring Methoden und die
Bestimmung des Siegers festgelegt. Detailfestlegungen hierzu obliegen nach LAW/78D
dem Club  als Tournament Organiser. Beispiele: MP gegen Durchschnitt, Siegpunktrechnungen.
Jede durch den DBV  erfolgende Festlegung   unterläuft diese Regelung.

Validierung von Scoring Programmen
In der Masterpunktordnung §8/4 heisst es. Eine CP Zuteilung kann grundsätzlich nur dann erfolgen,
wenn  bei Paartunierauswertung mit Computer ein durch den DBV validiertes Programm benutzt wird.
Tatsächlich hat der DBV seit 2000 ein Rechenverfahren vorgeschrieben, welches die Reihenfolge in
der Siegerliste verfälscht. (Siehe hierzu  Schreiben Hauff an den DBV vom 3.1.08 und Folgeschriftwechsel).
Da Scoring Programme  der allgemeinen technischen Entwicklung ständig angepasst werden müssen,
wird  jedwede DBV Instanz überfordert. Sinnvoller ist es, den Clubleitern über die Webseite und
das BM Anleitungen zu geben, wie man korrektes Rechnen erkennen kann.

Beispiel  Sitztischregelung , TO §28(4)
Hiernach ist Grundlage für die Auf- oder Abwertung der Schnitt aus allen erspielten Scores.
Diese Regelung wiederspricht den Bestimmungen des LAW 12. Da dem Sachverhalt
„Fehlen eines Paares“ kein schuldhaftes Verhalten zugrunde liegt, und nicht vorhersehbar ist,
wie das Ergebnis lauten würde wenn das betroffenen Board tatsächlich gespielt worden wäre,
ist eine 50/50 Bewertung angemessen.
Die Beurteilung des Sachverhaltes obliegt dem  Club  (Turnier-Organisator.)

Schlussbemerkung
Es wird darauf hingewiesen, dass die 2007 Laws of Duplikate Bridge nur im englischen Wortlaut
eindeutig interpretiert werden können. Die WBF hat das Copyright  als Übersetzung frei zur Verfügung gestellt.

Die obigen Ausführungen sind eine Interpretation des Verfassers, Paul Hauff, Bad Nauheim
Paul Hauff,
19.02.08

ende
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