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Auswirkungen der neuen Bridgegesetze  2007 Laws of Duplicate Bridge

Leitsatz: Alle Bridgespieler unterliegen den weltweit gültigem Bridgesetz (Law).
Ein Turnierveranstalter hat alle Hoheitsrechte.
Ein Kommentar von Paul Hauff, Bad Nauheim / www.bridgeassistant.com vom 20.02.08

Mit den 2007 Lawsof Duplicate Bridge hat der Weltbridgeverband (WBV)
die Bridgeregeln neu formuliert und Bestimmungen über die Organisation und
Regulierungen erlassen. Oberste Instanz ist die “Regulating Authority”.
Dies sind jeweils für ihren räumlichen Bereich die WBF, die zonalen Organisationen
und  die jeweilige nationale Organisation: für Deutschland also der DBV.

Der DBV kann seine Rechte delegieren  oder übertragen , und zwar an  einen
Turnier-Organisator (Tournament Organiser). Dieser unterliegt  dem LAW
und den Anforderungen des DBV  und ist für die Arrangierung und Gestaltung
eines Turnieres oder Durchgangs verantwortlich.
Dies sind in Deutschland also vor allem Bridgeclubs.

Die Rechte des Turnierorganisators sind im Detail beschrieben und ausserordentlich
weitgehend. Sie umfassen  Regelungen, die bisher dem DBV zustanden,
z.B. für Bieten und  und Abspiel  (establish conditions  for bidding and play)
oder für die Ermittlung der Gewinner (determination of winners).
Der Turnierorganisator kann sogar zusätzliche Regelungen treffen,
die aber nicht im Widerspruch zu den LAWS stehen dürfen.

Da der DBV oder die Landesverbände die erforderlichen Massnahmen für die
Turnierdurchführung in einem beliebigen Club de facto nicht trifft
( z.B, Terminfestlegung, Raummiete ), ergibt sich zwangsläufig, dass ein Bridgeclub
Turnier-Veranstalter ist  wenn er ein Turnier durchführt.
Die dem Club zustehenden  Rechte  kann der DBV dem Club nicht entziehen,
er kann diese auch nicht durch eine Regelung (Turnierordnung) beschränken.
Wohl aber kann der DBV den Clubs Pflichten (duties) auferlegen, diese
dürfen aber nicht die Rechte eines Clubs beschränken.

Aus dem 2007 Law of Duplicate Bridge ergibt sich, dass die deutsche
Turnierordnung in der bestehenden Form (1.1.08)  überarbeitet werden muss,
da sie mit dem Law nicht übereinstimmt. Der DBV kann zwar Empfehlungen
aussprechen, aber er ist in der Substanz des Bridgespiels nicht mehr Gesetzgeber.

Gewissermassen als Nebeneffekt ergibt sich die Erkennnis, dass in den
letzten 10 Jahren die Siegerlisten in Matchpunktturnieren verfälscht worden sind.

Die Verwendung und die Akzeptanz von internationalen Bridgeregeln spielt
sich vor dem Hintergrund von nationalen Gesetzen ab. Hier werden auch die
Beziehungen zwischen Dritten und den Turnierveranstaltern berührt ( z. B.
die Miete eines Raumes).

Die nachstehenden Regelungen entsprechen nicht mehr den neuen
Bridgegestzen 2007 ( Laws of Duplcate Bridge); unvollständige Aufzählung.

Die nachstehenden Regelungen machten Bridge zu einem Elitesport und
verhinderten seine Verbreitung. Die genannten  Sachverhalte sind  ein gutes Beispiel
dafür, warum die Gestaltungsfreiheit eines Bridgeclubs nicht durch totalitäre
Regelungen behindert werden darf.

Nach dem neuen LAW80/b/2e ist es Sache des Clubs (als Tournament Organiser)
die Bedingungen für Bieten und Spiel festzulegen.  Dies betrifft §16 der TO
und den gesammten Anhang B, also die Festlegung der zulässigen Systeme und
Konventionen (ZsuK), sowie alertieren und Auskünfte.
   Dies ist in der Praxis wohl die weitgehendste Änderung der bisherigen
   Festlegungen. So zweckmässig zukünftige Empfehlungen durch den DBV in
   dieser Sache sein mögen, so ist doch nicht zu leugnen, dass die
   derzeitigen Regelungen jede Entwicklung auf diesem Sektor im Keim ersticken.
   Detaillierte klein-klein Bestimmungen haben wesentlich gössere Systeme zu
   Fall gebracht (DDR!), geben Anlass zur Geschäftemacherei und unterstützen
   so mache Profilneurose.
Die Bemerkung des DBV „Clubspieler und Anfänger sollen vor Systemen und
Konventionen geschützt werden, gegen die sie sich nicht wehren können“
beleidigt die Intelligenz der Bridgespieler und ist inhaltlich nichthaltbar.
Es gibt kein nachweibar bestes Bietsystem und die Bestimmungen der
Law 17 bis 20 sind durchaus ausreichend, um Bridge zu spielen.

Folgende   D e t a i l  b e s t i m m u n g e n   m ü s s e n   ü b e r h o l t  w e r d e n :

Nach dem neuen LAW40/b/2a ist es Sache des Clubs als „tournament Organiser",
Konventionskarten vorzuschreiben. TO § 40 muss dementsprechend angepasst werden.

Die Materpunktordnung § 9 schreibt eine bestimte Tischzahl für Turniere vor
und  MPO § 23 schreibt die Anzahl der möglichen Tuniere fest.
Mit dieser Bestimmung wird der Bridgesport in ein Korsett geschnürt,
welches den Interessen eines Clubs durchaus wiedersprechen kann.
Was spricht dagegen, z.B.. ein Abendturnier zu veranstalten, welches
nicht länger als zwei Stunden dauert, oder dass mit zwei Gruppen gespielt
wird  mit zeitlich unterschiedlicher Dauer.? Nach dem neuen Law80B2a
bestimmen die Clubs ihren „Director“ /Turnierleiter.

Die in der TO 2004 in § 9 vorgesehene Monopolisierung des Turnierleiterwesens
ist für Clubs  unzulässig. Gleiches gilt für  folgende Bestimmungen :
In der Masterpunktordnung §8/4.heisst es:
eine CP Zuteilung kann grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn das Turnier
durch einen hierfür qualifizierten Turnierleiter geleitet wird.
Gleiches gilt für MPO §8/6 „eine CP Zuteilung bei Reiseveranstaltungen
darf nur durch vom DBV anerkannte Reiseveranstalter erfolgen,
da auf diese Weise die Eigenverantwortlichkeit bzw die Selbnständigkeit
des Turnier-Organisators beschränkt wird.
 

Scoring Methoden und Rechenvorschriften

Der WBF hat in LAW7 8A bis C die Rechenvorschriften für Scoring Methoden
und die Bestimmung des Siegers festgelegt. Detailfestlegungen hierzu
obliegen nach dem neuen  LAW/78D  dem Clubs  als Tournament Organiser.
Beispiele: MP gegen Durchschnitt, Siegpunktrechnungen.

Jede durch den DBV  erfolgende Festlegung   unterläuft diese Regelung.

Dies gilt auch für die Validierung von Scoring Programmen
In der Masterpunktordnung §8/4 heisst es. Eine CP Zuteilung kann
grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn  bei Paartunierauswertung mit Computer ein durch
den DBV validiertes Programm benutzt wird. Tatsächlich hat der DBV seit 2000
ein Rechenverfahren vorgeschrieben, welches die Reihenfolge in der Siegerliste
verfälscht.
Da Scoring Programme  der allgemeinen technischen Entwicklung ständig angepasst
werden müssen, wird  jedwede DBV Validierungs- Instanz  überfordert.
Sinnvoller ist es, den Clubleitern über die Webseite und das BM Anleitungen zu
geben, wie man korrektes Rechnen erkennen kann.

Beispiel  Sitztischregelung, TO §28(4), die nunmehr dem Turnier.Organisator zusteht.
In TO §28(4) ist Grundlage für die Auf- oder Abwertung der Schnitt aus allen
erspielten Scores. Diese Regelung wiederspricht den Bestimmungen des LAW 12.
Da dem Sachverhalt „Fehlen eines Paares“ kein schuldhaftes Verhalten zugrunde liegt, und
nicht vorhersehbar ist, wie das Ergebnis lauten würde wenn das betroffenen Board
tatsächlichgespielt worden wäre, ist eine 50/50 Bewertung angemessen.
Die Beurteilung des Sachverhaltes obliegt dem  Club  (Turnier-Organisator.)

S c h l u s s b e m e r k u n g
Es wird darauf hingewiesen, dass die 2007 Laws of Duplikate Bridge nur im
englischen Wortlaut eindeutig interpretiert werden können. Die WBF hat das
Copyright als Übersetzung frei zur Verfügung gestellt.

Die obigen Ausführungen sind eine Interpretation des Verfassers, Paul Hauff
www.bridgeassistant.com   email HauffHJ@aol.com

Paul Hauff,
19.02.08

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Wir freuen uns auf Ihren Kommentaer an HauffHJ@aol.com
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