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Auswirkungen der neuen Bridgegesetze 2007 Laws of Duplicate Bridge
Leitsatz: Alle Bridgespieler unterliegen den weltweit gültigem
Bridgesetz (Law).
Ein Turnierveranstalter hat alle Hoheitsrechte.
Ein Kommentar von Paul Hauff, Bad Nauheim / www.bridgeassistant.com
vom 20.02.08
Mit den 2007 Lawsof Duplicate Bridge hat der Weltbridgeverband (WBV)
die Bridgeregeln neu formuliert und Bestimmungen über die Organisation
und
Regulierungen erlassen. Oberste Instanz ist die “Regulating Authority”.
Dies sind jeweils für ihren räumlichen Bereich die WBF, die
zonalen Organisationen
und die jeweilige nationale Organisation: für Deutschland
also der DBV.
Der DBV kann seine Rechte delegieren oder übertragen , und
zwar an einen
Turnier-Organisator (Tournament Organiser). Dieser unterliegt
dem LAW
und den Anforderungen des DBV und ist für die Arrangierung
und Gestaltung
eines Turnieres oder Durchgangs verantwortlich.
Dies sind in Deutschland also vor allem Bridgeclubs.
Die Rechte des Turnierorganisators sind im Detail beschrieben und ausserordentlich
weitgehend. Sie umfassen Regelungen, die bisher dem DBV zustanden,
z.B. für Bieten und und Abspiel (establish conditions
for bidding and play)
oder für die Ermittlung der Gewinner (determination of winners).
Der Turnierorganisator kann sogar zusätzliche Regelungen treffen,
die aber nicht im Widerspruch zu den LAWS stehen dürfen.
Da der DBV oder die Landesverbände die erforderlichen Massnahmen
für die
Turnierdurchführung in einem beliebigen Club de facto nicht trifft
( z.B, Terminfestlegung, Raummiete ), ergibt sich zwangsläufig,
dass ein Bridgeclub
Turnier-Veranstalter ist wenn er ein Turnier durchführt.
Die dem Club zustehenden Rechte kann der DBV dem Club nicht
entziehen,
er kann diese auch nicht durch eine Regelung (Turnierordnung) beschränken.
Wohl aber kann der DBV den Clubs Pflichten (duties) auferlegen, diese
dürfen aber nicht die Rechte eines Clubs beschränken.
Aus dem 2007 Law of Duplicate Bridge ergibt sich, dass die deutsche
Turnierordnung in der bestehenden Form (1.1.08) überarbeitet
werden muss,
da sie mit dem Law nicht übereinstimmt. Der DBV kann zwar Empfehlungen
aussprechen, aber er ist in der Substanz des Bridgespiels nicht mehr
Gesetzgeber.
Gewissermassen als Nebeneffekt ergibt sich
die Erkennnis, dass in den
letzten 10 Jahren die Siegerlisten in Matchpunktturnieren
verfälscht worden sind.
Die Verwendung und die Akzeptanz von internationalen Bridgeregeln spielt
sich vor dem Hintergrund von nationalen Gesetzen ab. Hier werden auch
die
Beziehungen zwischen Dritten und den Turnierveranstaltern berührt
( z. B.
die Miete eines Raumes).
Die nachstehenden Regelungen entsprechen nicht mehr den neuen
Bridgegestzen 2007 ( Laws of Duplcate Bridge); unvollständige
Aufzählung.
Die nachstehenden Regelungen machten Bridge zu
einem Elitesport und
verhinderten seine Verbreitung. Die genannten
Sachverhalte sind ein gutes Beispiel
dafür, warum die Gestaltungsfreiheit eines
Bridgeclubs nicht durch totalitäre
Regelungen behindert werden darf.
Nach dem neuen LAW80/b/2e ist es Sache des Clubs (als Tournament Organiser)
die Bedingungen für Bieten und Spiel festzulegen. Dies betrifft
§16 der TO
und den gesammten Anhang B, also die Festlegung der zulässigen
Systeme und
Konventionen (ZsuK), sowie alertieren und Auskünfte.
Dies ist in der
Praxis wohl die weitgehendste Änderung der bisherigen
Festlegungen. So
zweckmässig zukünftige Empfehlungen durch den DBV in
dieser Sache sein
mögen, so ist doch nicht zu leugnen, dass die
derzeitigen Regelungen
jede Entwicklung auf diesem Sektor im Keim ersticken.
Detaillierte klein-klein
Bestimmungen haben wesentlich gössere Systeme zu
Fall gebracht (DDR!),
geben Anlass zur Geschäftemacherei und unterstützen
so mache Profilneurose.
Die Bemerkung des DBV „Clubspieler
und Anfänger sollen vor Systemen und
Konventionen geschützt
werden, gegen die sie sich nicht wehren können“
beleidigt die Intelligenz der
Bridgespieler und ist inhaltlich nichthaltbar.
Es gibt kein nachweibar bestes
Bietsystem und die Bestimmungen der
Law 17 bis 20 sind durchaus
ausreichend, um Bridge zu spielen.
Folgende D e t a i l b e s t i m m u n g e n m ü s s e n ü b e r h o l t w e r d e n :
Nach dem neuen LAW40/b/2a ist es Sache des Clubs als „tournament Organiser",
Konventionskarten vorzuschreiben. TO § 40 muss dementsprechend
angepasst werden.
Die Materpunktordnung § 9 schreibt eine bestimte Tischzahl für
Turniere vor
und MPO § 23 schreibt die Anzahl der möglichen Tuniere
fest.
Mit dieser Bestimmung wird der
Bridgesport in ein Korsett geschnürt,
welches den Interessen eines
Clubs durchaus wiedersprechen kann.
Was spricht dagegen, z.B.. ein
Abendturnier zu veranstalten, welches
nicht länger als zwei Stunden
dauert, oder dass mit zwei Gruppen gespielt
wird mit zeitlich unterschiedlicher
Dauer.? Nach dem neuen Law80B2a
bestimmen die Clubs ihren „Director“
/Turnierleiter.
Die in der TO 2004 in § 9 vorgesehene Monopolisierung des Turnierleiterwesens
ist für Clubs unzulässig. Gleiches gilt für
folgende Bestimmungen :
In der Masterpunktordnung §8/4.heisst es:
eine CP Zuteilung kann grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn das
Turnier
durch einen hierfür qualifizierten Turnierleiter geleitet wird.
Gleiches gilt für MPO §8/6 „eine CP Zuteilung bei Reiseveranstaltungen
darf nur durch vom DBV anerkannte Reiseveranstalter erfolgen,
da auf diese Weise die Eigenverantwortlichkeit bzw die Selbnständigkeit
des Turnier-Organisators beschränkt wird.
Scoring Methoden und Rechenvorschriften
Der WBF hat in LAW7 8A bis C die Rechenvorschriften für Scoring
Methoden
und die Bestimmung des Siegers festgelegt. Detailfestlegungen hierzu
obliegen nach dem neuen LAW/78D dem Clubs als Tournament
Organiser.
Beispiele: MP gegen Durchschnitt, Siegpunktrechnungen.
Jede durch den DBV erfolgende Festlegung unterläuft diese Regelung.
Dies gilt auch für die Validierung von Scoring Programmen
In der Masterpunktordnung §8/4 heisst es. Eine CP Zuteilung kann
grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn bei Paartunierauswertung
mit Computer ein durch
den DBV validiertes Programm benutzt wird. Tatsächlich hat der
DBV seit 2000
ein Rechenverfahren vorgeschrieben, welches die Reihenfolge in der
Siegerliste
verfälscht.
Da Scoring Programme der allgemeinen technischen Entwicklung
ständig angepasst
werden müssen, wird jedwede DBV Validierungs- Instanz
überfordert.
Sinnvoller ist es, den Clubleitern über die Webseite und das BM
Anleitungen zu
geben, wie man korrektes Rechnen erkennen kann.
Beispiel Sitztischregelung, TO §28(4), die nunmehr
dem Turnier.Organisator zusteht.
In TO §28(4) ist Grundlage für die Auf- oder Abwertung der
Schnitt aus allen
erspielten Scores. Diese Regelung wiederspricht den Bestimmungen des
LAW 12.
Da dem Sachverhalt „Fehlen eines Paares“ kein schuldhaftes Verhalten
zugrunde liegt, und
nicht vorhersehbar ist, wie das Ergebnis lauten würde wenn das
betroffenen Board
tatsächlichgespielt worden wäre, ist eine 50/50 Bewertung
angemessen.
Die Beurteilung des Sachverhaltes obliegt dem Club (Turnier-Organisator.)
S c h l u s s b e m e r k u n g
Es wird darauf hingewiesen, dass die 2007 Laws of Duplikate Bridge
nur im
englischen Wortlaut eindeutig interpretiert werden können. Die
WBF hat das
Copyright als Übersetzung frei zur Verfügung gestellt.
Die obigen Ausführungen sind eine Interpretation des Verfassers,
Paul Hauff
www.bridgeassistant.com email HauffHJ@aol.com
Paul Hauff,
19.02.08
web_b23d.html
Wir freuen uns auf Ihren Kommentaer an HauffHJ@aol.com
1.3.08